Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese regelmäßig überprüfen zu lassen.

Wir überprüfen für Sie oder organisieren alle vorgeschriebenen Überprüfungen


Anlagenabnahmen und Revisionen (wiederkehrende Überprüfungen):

Nach Errichtung neuer Brandschutzanlagen sind Sie nach der Fertigstellung verpflichtet, eine Abschlussprüfung durchführen zu lassen sowie die Anlage später regelmäßig in 2-jährlichen Abständen (Brandmelde- und RWA-Anlagen) überprüfen zu lassen. Bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen kann dies je nach Umfang der Erweiterung eine komplett neue Abschlussüberprüfung zur Folge haben oder die Erweiterung kann zusammen mit dem Bestand im Rahmen einer vorgezogenen Revision überprüft werden oder die Überprüfung der Erweiterung ist erst im Rahmen der nächstfälligen Revision erforderlich.

Überprüfung von:

  • Brandmeldeanlagen u. Brandfallsteuerungen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Wir sorgen für eine rasche und flexible Abwicklung Ihrer Überprüfungen. Sie sind damit sicher, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Überprüfungen nach der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO): 
Wir führen für Sie die vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen der Arbeitsmittel wie Tore, Anpassrampen, Fahrtreppen, Fahrzeughebebühnen, Stetigförderer und dergleichen durch. 
Wir sorgen für die Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel und damit für Sicherheit.

Überprüfung nach § 82 b GewO 1994 wiederkehrende Betriebsanlagenprüfung:
Alle genehmigten Betriebsanlagen müssen sich in einem Abstand von 5 Jahren einer vorgeschriebenen § 82 b GewO 1994  Überprüfung unterziehen. In dieser Überprüfung wird festgestellt, ob das Unternehmen den Genehmigungsbescheiden entspricht und die für die Anlagen geltenden gewerberechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Als Technisches Büro führen wir für Sie die Überprüfung durch. Sollten eventuell Abweichungen vorhanden sein können wir für Sie auch die Erledigung der Mängelpunkte übernehmen. 
Wir geben Ihnen damit die Sicherheit, rechtskonform zu sein.

Überprüfungen von brandschutztechnisch relevanten Einrichtungen 
wie z.B. Brandschutztüren, Brandabschnitte, Abschottungen usw.