Wir stellen für Sie den vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten und / oder die externe Sicherheitsfachkraft.

Wir stellen für Sie den vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten und / oder die externe Sicherheitsfachkraft. Durch die umfangreiche Erfahrung und Ausbildung unseres Teams sind wir in der Lage, effizient die vorgeschriebenen und notwendigen Aufgaben zu erfüllen und Ihnen eine nachprüfbare Dokumentation darüber zu geben.

Externer Brandschutzbeauftragter:

  • Isterhebung des Gebäudezustandes
  • Periodische Überprüfungen der Brandschutzeinrichtungen
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Brandschutzunterweisungen
  • Evakuierungs- und Räumungsübungen
  • Führung des Brandschutzbuches


Externe Sicherheitsfachkraft
Jeder Arbeitgeber ab 50 Arbeitnehmern ist lt. ASchG verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Diese ist im Ausmaß der gesetzlichen Präventivzeiten zu beschäftigen, wie es sich aus den betrieblichen Verhältnissen und Gefahren ergibt, mindestens aber im Ausmaß der Mindesteinsatzzeit.
Als zertifizierte Sicherheitsfachkraft stellen wir für Sie unser Wissen zur Verfügung, damit Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen, sondern Ihr Betrieb sicher wird.


Nehmen Sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt mit uns auf, wir melden uns umgehend oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 06245 71 701 an.